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Autismus-Spektrum

Die Erscheinungsformen des Autismus-Spektrums gehören nach den Diagnosekriterien der Weltgesundheitsorganisation (1992) zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (ICD 10).
 

Es wird derzeitig noch nach der Ausprägung, der allgemeinen Entwicklung der Selbständigkeit sowie dem Alter beim Auftreten der Symptome unterschieden:

 


Eindeutige Zuordnungen zu den verschiedenen Formen sind vielfach nicht möglich, die Übergänge sind fließend. Man spricht deshalb inzwischen von einem Autismus-Spektrum. Diese Bezeichnung basiert auf der Auffassung, dass sich die einzelnen Formen nicht qualitativ unterscheiden, sondern lediglich im Grad ihrer Ausprägung.

Die Diagnosekriterien ICD10 werden auch zur Zeit überarbeitet. 

In den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie sind die Informationen zur Diagnostik zusammengestellt.  Grundlage bilden die Diagnosekriterien ICD-10.