Integrationsamt
Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis ist eine Kündigung nur unter Einschaltung des Integrationsamts möglich.
Mitarbeiter des Integrationsamts unterstützen die individuellen Bedürfnisse des arbeitnehmenden Menschen und vermitteln zwischen diesem und dem Arbeitgeber. Ziel ist das Finden von Lösungen, die für beide Seiten tragbar sind.
An das Integrationsamt können sich Arbeitnehmer mit Schwerbehinderten-ausweis sowie Arbeitgeber wenden.
Integrationsamt in Stuttgart:
Kommunalverband für Jugend und Soziales
Baden-Württemberg
Integrationsamt
Telefon: 0711/63 75-0
Fax: 0711/63 75-1 08
E-Mail: info@kvjs.de
Homepage: http://www.kvjs.de
Für den Landkreis Reutlingen ist Herr Reinhard Herbst-Ortmann zuständig:
Telefon: 0711/6375-286
Fax: 0711 - 6375 108
E-Mail: Reinhard.Herbst-Ortmann@kvjs.de



