Inklusion
Über die Leistungen der Eingliederungshilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen für einige Stunden in der Woche eine zusätzliche Fachkraft finanziert werden. Diese unterstützt das Kind darin, am Angebot des Kindergartens oder der Tageseinrichtung seinen Fähigkeiten entsprechend teilzunehmen.
Für die Beantragung dieser Inclusionsmaßnahme im Kindergarten ist zunächst keine Diagnose erforderlich. Entscheidend ist der Nachweis eines zusätzlichen Unterstützungsbedarfs. Die Gewährung von Eingliederungshilfe ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Vorgehen:
- Nehmen Sie mit der Leitung des wohnortnahen Kindergartens Kontakt auf. Schauen Sie sich den Kindergarten an, erkundigen Sie sich über die Gruppengrößen, die personelle Besetzung und sprechen Sie über Ihr Kind. Bereits für diesen Schritt können Sie sich Hilfe vor Ort zum Beispiel bei einer Frühberatungsstelle holen.
Bei manchen Kindern stellt sich ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf erst nach der Aufnahme in den Kindergarten heraus. In der Regel werden die Eltern von den ErzieherInnen darauf angesprochen. Sie können aber auch von sich aus auf die ErzieherInnen zugehen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind Probleme im Kindergarten hat.
- In einem weiteren Schritt wird gemeinsam mit Ihnen, der Leitung des Kindergartens, der zuständigen Fachberatung und Frühförderung geklärt, welche Förderung, welches Umfeld und welche Rahmenbedingungen Ihr Kind benötigt, damit es sich seinen Fähigkeiten entsprechend entwickeln kann. Auf diesem Hintergrund muss überlegt werden, ob diese Einrichtung geeignet ist. Vielleicht sind auch in einer anderen Einrichtung im Ort bessere Rahmenbedingungen vorhanden (zum Beispiel kleinere Gruppen, eine bessere personelle Besetzung, mehr Räume als Rückzugsmöglichkeit).
Auch der Autismus Beauftragte des Schulamts sollte zur Beratung hinzugezogen werden.
- Die Eltern stellen einen Antrag beim zuständigen Kostenträger (Jugend- oder Sozialamt, je nach autistischer Erscheinungsform).
- Die weiteren Verfahren sind regional unterschiedlich.
- Der Träger bekommt die entsprechenden finanziellen Mittel und stellt stundenweise eine zusätzliche Fachkraft ein. Für den Landkreis Reutlingen gibt es einen Fachdienst für Beratung und Assistenz (FABI), welcher Fachkräfte vermittelt und die Integration entsprechend begleitet. Die Einrichtungen in Reutlingen arbeiten grundsätzlich mit FABI zusammen. In anderen Orten entscheiden die Träger, ob sie selbst eine Fachkraft einstellen oder mit FABI zusammenarbeiten.
- Entsprechende Informationen und die für Sie in Frage kommenden Adressen bekommen Sie über die zuständige Fachberatung (die ErzieherInnen leiten Sie weiter), Institutionen der Frühförderung und die Autismus-Beauftragten.
Links
- Kinderbetreuungseinrichtungen in der Region Neckar-Alb
- sozialrechtliche Aspekte (Eingliederungshilfe etc.)



