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Inklusion

Bei autistischen Kindern besteht ein individueller Förderbedarf, welcher im Einzelfall ermittelt werden muss. Dies gehört zu den Aufgaben der Autismus-Beauftragten.

Manche autistische Kinder sind aufgrund der anderen Wahrnehmungsverarbeitung ohne zusätzliche Hilfsmaßnahmen in den Schulen überfordert. Über die Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Jugendhilfe kann unter besonderen Voraussetzungen ein Schulbegleiter zu Unterstützung des Kindes beantragt werden.
Durch die Hilfe eines Schulbegleiters kann oft auch die Einschulung in eine Sonderschule vermieden werden.
 

Auch Sonderregelungen als Nachteilsausgleich sind nach Bedarf möglich.
 

Die Beantragungsverfahren sind in den verschiedenen Landkreisen unteschiedlich.
 

Wenden Sie sich an die zuständigen Autismusbeauftragte bei den Schulämtern  bzw. an das zuständige Sozial- bzw. Jugendamt. 


Wichtige Informationen zur Inklusion hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in einem Wegweiser für Eltern zum gemeinsamen Unterricht gerausgegeben