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Schulbegleiter

Antrag


Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Schulbegleiter zur Untersützung des Kindes beantragt werden.

Die Antragsverfahren dazu sind in den unterschiedlichen Landkreisen verschieden. Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.

Ziehen Sie die zuständigen Autismusbeauftragten hinzu, um den individuellen Förderbedarf zu ermitteln und die Rahmenbedingungen zu klären, die für Ihr Kind notwendig sind. 

Der formlose Antrag wird von den Eltern an den zuständigen Kostenträger gestellt. Die Zuständigkeiten liegen sowohl beim Jugendamt als auch beim Sozialamt, je nach autistischer Erscheinungsform. Für die individuellen Schritte werden Sie von dem Autismus-Beauftragten begleitet.

 

Fachliche Qualifikation

Die notwendige fachliche Qualifikation eines Schulbegleiters richtet sich nach der Art der besonderen Förderbedürfnisse. Sie wird im Genehmigungsverfahren festgelegt. Bei einer Autismus-Spektrum-Störung ist in der Regel eine pädagogische, sozialpädagogische beziehungsweise  heilpädagogische Berufsqualifikation notwendig. Entsprechende Fachkenntnisse zum Autismus-Syndrom wären sinnvoll, können jedoch in der Praxis nicht vorausgesetzt werden. Daher ist eine Begleitung durch einen Autismus-Beauftragten unerlässlich.

Oft werden auch FSJ-ler und FSJ-lerinnen als Schulbegleitung eingesetzt. Bei entsprechender fachlicher Anleitung ist dies durchaus möglich. Es lieben teilweise sehr positive Erfahrungen vor.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob eine autismus-spezifische, flexibel nach dem Bedarf ausgerichtete Anleitung durch eine entsprechende Fachkraft mit Erfahrung gewährleistet ist. Ansonsten sind FSJ-ler und FSJ-lerinnen mit ihren Aufgaben der Schulbegleitung auch teilweise überfordert. 
 

Aufgaben

Die Aufgaben der Schulbegleiter richten sich nach den individuellen Förderbedürfnissen der autistischen Schüler
 

Beispiele:

Die Begleitung kann sich auf den Unterricht, bei Bedarf auch auf die Pausen, den Schulweg, zusätzliche Schulveranstaltungen und ähnliches beziehen.

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