Pflegeversicherung
Den Begriff "pflegebedürftig" verbindet man in der Umgangssprache eher mit einem Menschen, der zum Beispiel schwach, krank oder vielleicht auch stark körperbehindert ist.
"Pflegebedürftig" im Sinne der Pflegeversicherung kann jedoch auch ein Mensch sein, der bei den maßgebenden Bereichen für die Pflegeversicherung ständig angeleitet oder beaufsichtigt werden muss, sofern man sich dabei nicht entfernen kann.
Dieser Sachverhalt kann unter bestimmten Umständen für Menschen mit stärkeren autistischen Ausprägungen zutreffen.
- Die Zuordnung zu einer Pflegestufe wird durch den Nachweis eines erhöhten Hilfebedarfs in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche Versorgung vorgenommen.
- Der Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird an die zuständige Pflegekasse gestellt.
- Die Pflegekassen überprüfen daraufhin durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes, ob und in welchem Ausmaß eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- Zur Begutachtung macht der Gutachter einen Hausbesuch und ermittelt den individuellen Hilfebedarf. Dieser Besuch erfordert eine gründliche Vorbereitung von Ihnen. Eine schriftliche Dokumentation ist dringend notwendig. In der kurzen Zeit der Begutachtung können Sie sonst die Besonderheiten nicht umfassend schildern und der Begutachter kann sich kein umfassendes Bild von Pflegebedürfnissen des autistischen Menschen machen.
- Aufgrund dieses Gutachtens wird von der Pflegekasse entschieden, ob die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen kann.
- Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich aber als Ausgangspunkt für die Begründungen zum Widerspruch das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse schicken.
- Es gibt verschiedene Leistungen der Pflegekasse, welche nicht einkommensabhängig sind. Teilweise hängen sie jedoch von der entsprechenden Einstufung in eine Pflegestufe ab.
- Setzen Sie sich mit dem Sozialamt in Verbindung, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen kein Pflegegeld bekommen und finanzielle Hilfen benötigen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Hilfe zur Pflege beantragen können. Diese ist allerdings einkommensabhängig.
Ausführliche Informationen zur Pflegeversicherung: Hilfe für kranke Kinder e.V.
Diese Informationen gelten nicht nur für Kinder, sondern auch für pflegebedürftige Erwachsene.



