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Pflegeversicherung


Den Begriff "pflegebedürftig" verbindet man in der Umgangssprache eher mit einem Menschen, der zum Beispiel schwach, krank oder vielleicht auch stark körperbehindert ist.

"Pflegebedürftig" im Sinne der Pflegeversicherung kann jedoch auch ein Mensch sein, der bei den maßgebenden Bereichen für die Pflegeversicherung ständig angeleitet oder beaufsichtigt werden muss, sofern man sich dabei nicht entfernen kann.

Dieser Sachverhalt kann unter bestimmten Umständen für Menschen mit stärkeren autistischen Ausprägungen zutreffen.
 

 

Ausführliche Informationen zur Pflegeversicherung: Hilfe für kranke Kinder e.V.

Diese Informationen gelten nicht nur für Kinder, sondern auch für pflegebedürftige Erwachsene.