Recht und Unterstützung in Ausbildung und Beruf

Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht folgende Rechte und Unterstützungsmaßnahmen:

  • spezieller Kündigungsschutz (eine Kündigung darf nur unter
    Einschaltung des zuständigen Integrationsamts erfolgen)
  • spezielle Hilfen in Bezug auf die Suche eines Ausbildungsplatzes/Arbeitsplatzes (mit Hilfe des Integrationsfachdienstes)
  • individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes (mit Hilfe des Integrationsfachdienstes)
  • Schutz vor Mehrarbeit
  • zusätzlichem Urlaubsanspruch von 5 Tagen
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